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KI-Verordnung: Fristen für Unternehmen nach dem Digital Omnibus 2026

veröffentlicht · Autor: Dariusz Wtykło

Die KI-Verordnung ist seit dem 1. August 2024 in Kraft, ihre Pflichten gelten aber gestaffelt: verbotene Praktiken und KI-Kompetenz seit dem 2. Februar 2025, Pflichten für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck seit dem 2. August 2025. Der Digital Omnibus, also die Verordnung (EU) 2026/1744, hat die Hochrisiko-Pflichten nach Anhang III auf den 2. Dezember 2027 und für Produkte nach Anhang I auf den 2. August 2028 verschoben.132

Fristen der KI-Verordnung, Stand 9. Oktober 2026

Die KI-Verordnung gilt gestaffelt, und im Juli 2026 haben sich mehrere Fristen geändert. Die Verordnung (EU) 2026/1744, der sogenannte Digital Omnibus, ist seit dem 27. Juli 2026 in Kraft2. Viele Texte im Netz nennen deshalb noch veraltete Termine für Hochrisiko-Systeme.

DatumWas gilt ab diesem TagQuelle
1. August 2024Inkrafttreten der Verordnung1
2. Februar 2025verbotene Praktiken (Art. 5) und KI-Kompetenz (Art. 4)3
2. August 2025Pflichten für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck, Governance, Sanktionen3
2. August 2026allgemeiner Geltungsbeginn (mit den Ausnahmen in den folgenden Zeilen)1
2. Dezember 2026neue Verbote (sexuelle Deepfakes ohne Einwilligung, KI-generierte Missbrauchsdarstellungen) und Kennzeichnung von Inhalten aus Systemen, die vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht wurden2
2. August 2027Frist für nationale KI-Reallabore4
2. Dezember 2027Anforderungen an Hochrisiko-Systeme nach Anhang III (u. a. Beschäftigung und Bildung)2
2. August 2028Anforderungen an Hochrisiko-Systeme in Produkten nach Anhang I (Art. 6 Abs. 1)2
2. August 2030Hochrisiko-Systeme, die von Behörden genutzt werden2

Was für Unternehmen schon heute gilt

Wer KI-Werkzeuge nutzt, darf seit dem 2. Februar 2025 keine nach Art. 5 verbotenen Praktiken einsetzen und soll für die KI-Kompetenz seiner Beschäftigten sorgen3. Seit dem 27. Juli 2026 ist Art. 4 milder formuliert: Anbieter und Betreiber sollen die Entwicklung dieser Kompetenz unterstützen, ohne ein bestimmtes Niveau bei jeder Person garantieren zu müssen2.

Systeme, die Text, Bild, Audio oder Video erzeugen und vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht wurden, müssen die Kennzeichnungspflicht aus Art. 50 Abs. 2 bis zum 2. Dezember 2026 erfüllen2. In der Praxis heißt das: beim Anbieter Ihres Werkzeugs nachfragen, ob seine Ergebnisse gekennzeichnet werden.

Bußgelder

Verstöße gegen die Verbote aus Art. 5 können bis zu 35 Mio. Euro oder bis zu 7 % des weltweiten Jahresumsatzes kosten, Verstöße gegen Betreiberpflichten bis zu 15 Mio. Euro oder 3 % und falsche Angaben gegenüber Behörden bis zu 7,5 Mio. Euro oder 1 % — jeweils der höhere Betrag1. Für KMU gilt der niedrigere Betrag1, seit dem 27. Juli 2026 für einen Teil der Bußgelder auch für kleine Unternehmen mittlerer Kapitalisierung2.

KI-Verordnung in Deutschland

Das KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz (KI-MIG) vom 22. Juli 2026 ist am 29. Juli 2026 in Kraft getreten5. Damit ist die Bundesnetzagentur Marktüberwachungsbehörde, Anlaufstelle und Beschwerdestelle für die KI-Verordnung6; für Produkte nach Anhang I Abschnitt A bleiben die bisherigen Fachbehörden zuständig5.

Was jetzt zu tun ist

  • Eine Liste aller KI-Systeme im Unternehmen anlegen: eigene, beauftragte und in gekaufter Software eingebaute.
  • Jedes System einer Risikoklasse zuordnen und prüfen, ob eines unter Anhang III fällt.
  • Schulungen und Nutzungsregeln für das Team planen.
  • Anbieter generativer Werkzeuge nach der Kennzeichnung von Inhalten und ihrem Konformitätsplan fragen.
  • Bei Systemen, die über Menschen entscheiden, eine Person einbinden, die das Ergebnis prüfen und ändern kann.

Wir unterstützen die Konformität mit der KI-Verordnung technisch und organisatorisch — bei der Bestandsaufnahme, beim Entwurf menschlicher Aufsicht und bei der Dokumentation. Dieser Text ist keine Rechtsberatung; die Einordnung Ihres Falls nimmt Ihre Rechtsberatung vor.

Häufige Fragen

Gilt die KI-Verordnung schon?

Ja. Sie ist am 1. August 2024 in Kraft getreten; verbotene Praktiken und KI-Kompetenz gelten seit dem 2. Februar 2025. Weitere Pflichten folgen gestaffelt bis 2030.132

Ab wann gelten die Anforderungen an Hochrisiko-KI-Systeme?

Nach der Änderung durch die Verordnung (EU) 2026/1744 ab dem 2. Dezember 2027 für Systeme nach Anhang III und ab dem 2. August 2028 für Systeme in Produkten nach Anhang I.2

Welche Bußgelder sieht die KI-Verordnung vor?

Bei Verstößen gegen die Verbote aus Art. 5 bis zu 35 Mio. Euro oder bis zu 7 % des weltweiten Jahresumsatzes, bei anderen Pflichtverstößen bis zu 15 Mio. Euro oder 3 %, bei falschen Angaben bis zu 7,5 Mio. Euro oder 1 %; für KMU gilt der jeweils niedrigere Betrag.1

Wer überwacht die KI-Verordnung in Deutschland?

Nach dem KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz (KI-MIG) ist die Bundesnetzagentur die zuständige Marktüberwachungsbehörde, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt.5

Quellen

  1. EUR-Lex, Amt für Veröffentlichungen der EU: Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz (KI-Verordnung) · · Stufe 1 · geprüft
  2. EUR-Lex, Amt für Veröffentlichungen der EU: Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital Omnibus on AI) zur Änderung der Verordnung 2024/1689 · · Stufe 1 · geprüft
  3. Europäische Kommission: AI Act — Regulatory framework for AI · · Stufe 1 · geprüft
  4. Rat der Europäischen Union: Artificial Intelligence: Council gives final green light to simplify and streamline rules · · Stufe 1 · geprüft
  5. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de: KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz (KI-MIG) vom 22. Juli 2026 · · Stufe 1 · geprüft
  6. Bundesnetzagentur: Bundesnetzagentur übernimmt zentrale Rolle bei der Umsetzung der KI-Verordnung · · Stufe 1 · geprüft

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