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DSGVO auf der Unternehmenswebsite — Checkliste

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Eine DSGVO-konforme Unternehmenswebsite braucht: eine Datenschutzerklärung, eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Formulardaten, Informationen zum Zeitpunkt der Erhebung (Art. 13), Sicherheit (HTTPS) sowie eine Cookie-Einwilligung nur dann, wenn Sie nicht-notwendige Cookies einsetzen. Eine reine Visitenkarte ohne Tracking braucht oft kein Cookie-Banner.

DSGVO-Checkliste für Ihre Website

  1. Datenschutzerklärung — wer ist Verantwortlicher, welche Daten, zu welchem Zweck, wie lange und welche Rechte Sie haben.
  2. Rechtsgrundlage (Art. 6 DSGVO) — meist Vertragserfüllung oder berechtigtes Interesse; Einwilligung nur dort, wo wirklich nötig.
  3. Hinweis (Art. 13) am Formular — kurze Information am Ort der Erhebung plus Link zur Datenschutzerklärung.
  4. Datenminimierung — nur das erheben, was für die Antwort wirklich nötig ist.
  5. Sicherheit — HTTPS, Updates, Backups.
  6. Auftragsverarbeitungsverträge (AVV) mit Anbietern — Hosting, Analyse-Tools, Mailing.
  7. Cookie-Banner — nur bei nicht-notwendigen Cookies (Analyse, Werbung).
  8. Betroffenenrechte — Auskunft, Berichtigung und Löschung ermöglichen.

Wann Sie ein Cookie-Banner brauchen

Ein Einwilligungs-Banner ist nur nötig, wenn Sie nicht-notwendige Cookies einsetzen — etwa Google Analytics oder Werbe-Pixel. Ist die Website cookiefrei (ohne Tracking), brauchen Sie kein Banner. Wichtig: Die Einwilligung muss freiwillig und ebenso leicht ablehnbar wie erteilbar sein.

Häufige Fehler

  • „Akzeptieren”-Banner ohne echte Ablehnen-Option.
  • Vorausgewählte Einwilligung (das ist keine Einwilligung).
  • Keine Datenschutzerklärung oder eine von einem anderen Unternehmen kopierte.
  • Kontaktformular ohne Hinweis nach Art. 13.

Häufige Fragen

Braucht jede Website ein Cookie-Banner?

Nein. Ein Banner ist nur nötig, wenn Sie nicht-notwendige Cookies einsetzen (z. B. Analyse, Werbung). Eine cookiefreie Website braucht kein Banner.

Was ist die Rechtsgrundlage für Formulardaten?

Meist Art. 6(1)(b) (Anbahnung/Bearbeitung einer Anfrage) oder Art. 6(1)(f) (berechtigtes Interesse) — nicht die Einwilligung. Die Einwilligung gilt nur, wenn keine andere Grundlage greift.

Ist dieser Artikel eine Rechtsberatung?

Nein — es sind allgemeine Hinweise. Bei sensiblen Daten oder besonderen Prozessen lassen Sie Erklärung und Klauseln von einer Juristin oder einem Juristen prüfen.

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