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DSGVO auf der Unternehmenswebsite — Checkliste
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Eine DSGVO-konforme Unternehmenswebsite braucht: eine Datenschutzerklärung, eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Formulardaten, Informationen zum Zeitpunkt der Erhebung (Art. 13), Sicherheit (HTTPS) sowie eine Cookie-Einwilligung nur dann, wenn Sie nicht-notwendige Cookies einsetzen. Eine reine Visitenkarte ohne Tracking braucht oft kein Cookie-Banner.
DSGVO-Checkliste für Ihre Website
- Datenschutzerklärung — wer ist Verantwortlicher, welche Daten, zu welchem Zweck, wie lange und welche Rechte Sie haben.
- Rechtsgrundlage (Art. 6 DSGVO) — meist Vertragserfüllung oder berechtigtes Interesse; Einwilligung nur dort, wo wirklich nötig.
- Hinweis (Art. 13) am Formular — kurze Information am Ort der Erhebung plus Link zur Datenschutzerklärung.
- Datenminimierung — nur das erheben, was für die Antwort wirklich nötig ist.
- Sicherheit — HTTPS, Updates, Backups.
- Auftragsverarbeitungsverträge (AVV) mit Anbietern — Hosting, Analyse-Tools, Mailing.
- Cookie-Banner — nur bei nicht-notwendigen Cookies (Analyse, Werbung).
- Betroffenenrechte — Auskunft, Berichtigung und Löschung ermöglichen.
Wann Sie ein Cookie-Banner brauchen
Ein Einwilligungs-Banner ist nur nötig, wenn Sie nicht-notwendige Cookies einsetzen — etwa Google Analytics oder Werbe-Pixel. Ist die Website cookiefrei (ohne Tracking), brauchen Sie kein Banner. Wichtig: Die Einwilligung muss freiwillig und ebenso leicht ablehnbar wie erteilbar sein.
Häufige Fehler
- „Akzeptieren”-Banner ohne echte Ablehnen-Option.
- Vorausgewählte Einwilligung (das ist keine Einwilligung).
- Keine Datenschutzerklärung oder eine von einem anderen Unternehmen kopierte.
- Kontaktformular ohne Hinweis nach Art. 13.
Häufige Fragen
Braucht jede Website ein Cookie-Banner?
Nein. Ein Banner ist nur nötig, wenn Sie nicht-notwendige Cookies einsetzen (z. B. Analyse, Werbung). Eine cookiefreie Website braucht kein Banner.
Was ist die Rechtsgrundlage für Formulardaten?
Meist Art. 6(1)(b) (Anbahnung/Bearbeitung einer Anfrage) oder Art. 6(1)(f) (berechtigtes Interesse) — nicht die Einwilligung. Die Einwilligung gilt nur, wenn keine andere Grundlage greift.
Ist dieser Artikel eine Rechtsberatung?
Nein — es sind allgemeine Hinweise. Bei sensiblen Daten oder besonderen Prozessen lassen Sie Erklärung und Klauseln von einer Juristin oder einem Juristen prüfen.
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